Hillwood – wie geht es weiter?

Aufgrund vieler Kommentare und Gespräche und um etwas Sachlichkeit in die Thematik Logistikzentrum zu bringen versuche ich mal, die Fakten bzgl. dem Bau des Logistikzentrum durch Hillwood und dem aktuell angeordneten Baustopp an dieser Stelle nochmal zusammenzubringen und etwas zu sortieren:

Zunächst zum Ablauf:

Also, momentan ist immer noch nicht klar, wo die Reise letztendlich hingeht. Denn das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat ja im Urteil des Eilverfahrens lediglich die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs von Quickborn und damit den Baustopp vorerst(!) angeordnet (und nicht die Baugenehmigung selbst gekippt). „Vorerst“ deswegen, weil der Ball und damit die Entscheidung jetzt wohl beim Kreis Segeberg liegt und diese Entscheidung kann prinzipiell immer noch in beide Richtungen fallen.

Szenarien:

1.⁠ ⁠Sollte der Kreis die Baugenehmigung nicht zurückziehen, wird Quickborn vermutlich klagen.
2.⁠ ⁠Und wenn der Kreis die Baugenehmigung zurückzieht, dann würde es mich nicht wundern, wenn Hillwood dagegen klagt – wobei der Erfolg der Klage nach dem aktuellen und relativ ausführlich begründeten Urteil des OVG schwierig werden könnte.
3.⁠ ⁠Die dritte Variante (ergibt sich aus der zweiten): Hillwood stellt einen neuen Bauantrag, der dann aber nach der Maßgabe eines neuen Bebauungsplanes (i.W. Gewerbegebiet und kein Industriegebiet) durchlaufen werden müßte.

Hintergründe zum Urteil des OVG:

Es wurde eine mikroskopische Verkehrsflußsimulation herangezogen. Basis dieser Simulation waren nicht die 800 LKW pro Werktag (also 1600 LKW-Fahrten pro Werktag), sondern 540 LKW pro Werktag (also 1080 LKW-Fahrten pro Werktag). Diese Zahlen haben sich die Gutachter nicht ausgedacht, sondern Hillwood selbst hat m.W. während des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht auf diese Zahl herunterkorrigiert gehabt. Das Urteil des OVG basiert also zwar auf dieser niedrigeren Zahl von 540 LKW pro Werktag (durch die mikroskopische Verkehrsflußsimulation) – dennoch hat das OVG darauf hingewiesen, daß als Grundlage die zusätzlichen 800 LKW pro Werktag sowie zusätzliche 350 PKW pro Werktag zu betrachten sind (die Zahl 800 LKW pro Werktag stammt übrigens nicht, wie teilweise angenommen wird, von QB sondern liegt einer Genehmigung zugrunde).

Mikroskopische Verkehrsflußsimulation:

Im ersten Teil (Teil 2 mit der Autobahnanschlußstelle von/zur A7 folgt noch) wurden neuralgische Knotenpunkte wie die Kreuzung Bahnstraße/Friedrichsgaber Straße und Bahnstraße/Buchenweg betrachtet. Ergebnis zusammengefaßt: Schon jetzt stößt der Verkehr zu den beiden Spitzenzeiten an seine Grenze. Durch die durch das Logistikzentrum zusätzlichen LKW und PKW liegen die beiden Kreuzungen auf einer Skala von A bis F bei E/F (Kreuzung Bahnstraße/Friedrichsgaber Str.) bzw. bei F (Bahnstraße/Buchenweg), wobei A (grün) soviel bedeutet wie fließender Verkehr ohne Einschränkung und F (rot) salopp formuliert bedeutet ‚geht gar nicht‘.

Schadensersatzansprüche:

Gegen Ellerau können m.E. keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Schadensersatzansprüche gegen den Kreis Segeberg können wohl aufgrund des Urteils vom Verwaltungsgericht nicht mehr (oder nur sehr schwer) durchgesetzt werden (durch das Urteil des Verwaltungsgerichts würde es am Verschulden des Kreises fehlen, auch wenn das OVG in der Sache nun anders entschieden hat).

Abschlußbemerkung:

Es ist und bleibt also spannend.
Die Daten und Fakten wurden von mir nach besten Verständnis, Wissen und Gewissen zusammengetragen, so wie es sich für mich aktuell darstellt. Da die ganze Thematik und Situation aber äußerst komplex ist, kann ich für eine Korrektheit und Vollständigkeit nicht garantieren, oder wie es im Lotto so schön heißt: ohne Gewähr.

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