Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Jahren (G9)

Die Landesregierung hat Anfang September 2017 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes in den Landtag eingebracht. Demzufolge sollen alle Gymnasien auf G 9 (Abitur nach 9 Jahren Gymnasium) umgestellt werden. Die Umstellung soll zum Schuljahr 2019 / 20120 für diejenigen Kinder beginnen, die dann in der fünften und sechsten Klasse sind. Es betrifft also bereits die Kinder, die zum Schuljahr 2018/2019 an die weiterführenden Schulen kommen. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs ist bereits für Dezember 2017 geplant, so dass es Anfang Januar 2018 in Kraft treten kann.

Es wird jedoch für die jetzigen Gymnasien mit G 8 oder „Y-Modellen“ (Wahlweise G 8 oder G 9) einmalig die Möglichkeit geben, die Beibehaltung der bisherigen Schulform zu beantragen. Vorausestzung dafür soll ein Beschluss der Schulkonferenz sein, der mit 75%-iger Mehrheit der gewählten Mitglieder der Schulkonferenz in geheimer Abstimmung gefasst wird. Die letzte Entscheidung behält sich das Bildungsministerium vor, so dass ein solcher Beschluss der Schulkonferenz schlussendlich wirkungslos sein kann.

Die Auswirkungen der in die Wege geleitete Umstellung betrifft nicht nur die Schulträger (zusätzliche Unterrichtsräume mit Bewirtschaftungskosten, Lehr- und Lernmaterial) und das Land (zusätzliche Lehrkräfte mit entsprechenden Kosten), sondern auch alle Nachbargemeinden von Schulstandorten, weil sich demzufolge auch die Schulkostenbeiträge entsprechend erhöhen werden. Schon jetzt hat der Gemeindehaushalt eine Belastung an Schulkostenbeiträgen in Höhe von rd. € 650.000 pro Jahr.

G 8 oder G 9, was ist besser für die Kinder? Das ist mehr oder weniger zur Glaubensfrage geworden. Zurzeit gibt es fast überall die Wahl für die Kinder bzw. Eltern, zukünftig wird diese Wahl die Ausnahme sein. Ob das klug ist, sein mal dahingestellt, ganz abgesehen davon, dass die Schulgesetzänderung an sich schon für erhebliche Unruhe sorgt.

Eckart Urban
ist stellvertretender Vorsitzender der SPD Ellerau und Bürgermeister der Gemeinde