Merkwürdiges aus der Sitzung der Gemeindevertretung am Nikolaustag 2018

Wie lange noch hat Ellerau einen ehrenamtlichen Bürgermeister?

Nach dem Abstimmungsverhalten der BVE-Fraktion (inkl. Bürgermeister) anlässlich der Sitzung der Gemeindevertretung am 06. Dez. 2018 und der Haushaltsplanung für die beiden kommenden Jahre vorerst nur bis 2020. Wie ist das zu verstehen?

Die SPD-Fraktion hatte beantragt, die Gemeindevertretung (GV) möge beschließen, die ehrenamtliche Leitung der Gemeinde zumindest bis zum Ende der Wahlperiode 2018 – 2023 beizubehalten. Hintergrund dieses Antrages war die Tatsache, dass verwaltungsseitig die Kosten für einen hauptamtlichen Bürgermeister in den Haushaltsentwürfen 2019 und 2020 neben den Kosen für die ehrenamtliche Leitung eingestellt worden waren. Diese doppelte Berücksichtigung von Ausgaben führte zwangsläufig zu einem ungewollten negativen Ergebnis in der Haushaltsberechnung. Die SPD wollte Klarheit haben, wie es die Haushaltsordnung vorsieht, und stellte daher schon zur Sitzung der GV am 20.09.18 einen „Dringlichkeitsantrag“ mit dem Beschlussvorschlag, die ehrenamtliche Leitung bis 2023 beizubehalten. Schließlich ist der jetzige Bürgermeister, Ralf Martens (BVE), am 14.06.18 für die Dauer der Wahlperiode bis 2023 gewählt worden. Der „Dringlichkeitsantrag“ wurde am 20.09.18 durch Mehrheitsbeschluss nicht mehr auf die Tagesordnung genommen, musste daher gemäß Geschäftsordnung in der nächsten Sitzung, also am Nikolaustag, behandelt werden. Allerdings musste die SPD-Fraktion dies anmahnen, da die mit der Einladung verschickte Tagesordnung keinen diesbezüglichen Tagesordnungspunkt enthielt.

Als es nach Diskussion der Angelegenheit (die Kosten für einen hauptamtlichen Bürgermeister waren wundersamer Weise aus den überarbeiteten Haushaltsentwürfen 2019 und 2020 verschwunden und damit war nach Meinung einiger BVE-Vertreter die Sache schon geheilt) zur Abstimmung kam, beantragte die BVE-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten zwecks interner Beratung. Die Unterbrechung wurde gewährt und danach wurde (wie üblich öffentlich) darüber abgestimmt, ob die ehrenamtliche Leitung der Gemeinde, wie im SPD-Antrag enthalten, bis 2023 beibehalten werden soll.

Ergebnis: Die BVE-Fraktion lehnte mit ihrer Mehrheit geschlossen diesen Antrag ab, so dass es am Ende 10 dagegen und 9 dafür stand.

Dieses Abstimmungsverhalten gibt doch zu denken, es kann unterschiedlich interpretiert werden. Auf jeden Fall ist es angesichts der derzeitigen Konstellation stark merkwürdig und wirft Fragen auf. Herr Martens (BVE) wurde, wie gesagt, (mit den Stimmen der SPD) für die gesamte Wahlperiode 2019 – 2023 gewählt.

Warum hat die BVE-Fraktion dies nicht durch Zustimmung zum SPD-Antrag bekräftigt? Jede Leserin / jeder Leser mag sich selbst eine Antwort darauf geben.

Eckart Urban
(aus dem Zuhörerraum)

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