Midyatli: “Der Rechtsstaat gilt nicht nur für diejenigen, die klagen – er gilt für alle.”
Zur Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts über die unrechtmäßige Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze erklärt die Landesvorsitzende der SPD Schleswig-Holstein und stellvertretende SPD-Vorsitzende Serpil Midyatli:
„Die SPD hat stets klargestellt: Grenzkontrollen dürfen nur im Rahmen von Recht und Gesetz erfolgen – ohne Ausnahmen, ohne Grauzonen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat nun unmissverständlich festgestellt: Die Kontrollen an der deutsch-polnischen Grenze verstoßen gegen das geltende Recht. Das Dublin-Verfahren wurde ignoriert, die behauptete Notlage trägt juristisch nicht.
Dieses Urteil als bloßen Einzelfall abzutun, wäre eine fatale Fehleinschätzung. Der Rechtsstaat gilt nicht nur für diejenigen, die klagen – er gilt für alle. Asylrecht darf nicht zur Lotterie verkommen.
Der Bundesinnenminister steht nun in der Verantwortung: Er muss die bestehenden Grenzkontrollen grundlegend überprüfen und – wenn sie sich rechtlich nicht halten lassen – unverzüglich beenden.
Hinzu kommt: Die Polizei beklagt seit Wochen einen enormen Personalaufwand.
Die SPD hat für diese Koalition einen schwierigen Kompromiss mitgetragen – auch mit Blick auf die migrationspolitische Realität. Umso mehr erwarten wir nun, dass der Innenminister erkennt: Dieser Weg war ein Irrweg.“

