• Straßenausbaubeitrag: Künftig in der Verantwortung der Kommunen?

    Die Gesetzgebung in Schleswig-Holstein verpflichtet Anwohner, sich am Ausbau der Straßen vor ihren Grundstücken und Häusern zu beteiligen. Auch in Ellerau wurde daraufhin eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen, die ab dem 01.01.2017 in Kraft getreten ist. Ist es richtig, dass Kommunen verpflichtet werden, diese Beiträge von ihren Bürgern zu erheben?

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