Wird der Bürgermeister zweimal bezahlt?

Im Rahmen der Beratungen des Entwurfs für den Doppelhaushalt 2019/2020 im Koordinierungs- und Finanzausschuss (KoFa) am 06. Sept. 2018 hat es sich herausgestellt, dass im Bereich der Personalkosten für die Position des Bürgermeisters für diesen sowohl Beträge für die Ehrenamtlichkeit – dieses entspricht auch der aktuellen Position – wie auch für die Hauptamtlichkeit eingestellt sind.

Wie konnte es dazu kommen?

Im Jahre 2016 entschied die damalige Gemeindevertretung (GV), dass künftig die Stelle des Bürgermeisters hauptamtlich besetzt werden soll. Diese Entscheidung wurde nicht umgesetzt, da sie formal fehlerhaft war. Sie gilt aber für die Haushaltsplanung weiterhin.

Welche Auswirkungen hat es?

Die Vergütung des hauptamtlichen Bürgermeisters erscheint in jedem Haushaltsjahr in den Planwerten, gleiches gilt für Sozialbeiträge und die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen. Es handelt sich hierbei um Beträge von rund € 200.000,– im Jahr 2019 und rund € 100.000,– für die Folgejahre. Diese Beträge belasten den Haushalt unnötig und führen letztendlich mit zu einem negativen Ergebnis.

Wie löst man das Problem?

Die SPD-Fraktion hat daraufhin einen „Dringlichkeitsantrag“ zur kommenden Sitzung der Gemeindevertretung am 20. Sept. 2018 eingebracht, in dem diese beschließen möge, die ehrenamtliche Leitung der Gemeinde zumindest für die laufende Wahlperiode beizubehalten..
Mit diesem Beschluss können die genannten Beträge aus dem Haushaltsplan gestrichen werden und der Haushalt entspricht den tatsächlichen Gegebenheiten.

Erhält der Bürgermeister nun zweimal Geld?

Natürlich nicht. Er bekommt für seine ehrenamtlichen Tätigkeit die vom Land und in der Satzung der Gemeinde Ellerau festgelegte Aufwandsentschädigung.

Jedoch ist eine Haushaltsplanung mit den Ausgaben sowohl für ehrenamtliche als auch hauptamtliche Leitung fehlerhaft und dürfte zu Recht von der Kommunalaufsicht zurückgewiesen werden.

Spannend dürfte es am Donnerstag, den 20. September 2018 um 19:30 Uhr in der Sitzung der Gemeindevertretung werden. Dort wird entschieden, wie sich die Fraktion des BVE bei diesem Antrag verhält, vorausgesetzt, dass dieser Antrag mit den Stimmen der BVE-Fraktion auf die Tagesordnung gesetzt wird.

Unterstützt sie ihren eigenen Bürgermeister, der mehrfach erklärt hat, nur ehrenamtlich zur Verfügung zu stehen oder rückt sie davon ab?
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